Urteil des EuGH zu (Tracking-)Cookies
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Anfang Oktober ein bedeutendes Urteil zu Cookie-Informationspflichten von Webseitenbetreibenden gefällt, auf welches wir Sie in diesen News hinweisen möchten.
Cookies und ähnliche Tracking-Methoden dürfen nicht mehr verwendet werden – es sei denn, Kund:innen haben vorher ihre Einwilligung gegeben. Einzige Ausnahme bildet hier der Betrieb technisch notwendiger Cookies, wie beispielsweise für den Login oder den Warenkorb. Dem Gericht zufolge müssen Webseitenbetreibende nun ausführlich über die Sammlung von Cookies auf ihren Seiten informieren. Die üblichen Cookie-Hinweise (Cookie Banner) erfüllen die Voraussetzungen des EuGH aus drei Gründen nicht:
- Nutzer:innen können nicht wirklich einwilligen.
- Diese Hinweise klären nicht detailliert über die Datenübertragung und Datennutzung auf.
- Bloße Hinweisbanner unterbrechen die automatische Datenübertragung bis zur Einwilligung der Nutzer:innen nicht. Das ist aber nötig, um die Datenschutzvorgaben umzusetzen.
Wichtig ist das Urteil für alle, die auf Ihrer Website Cookies im Bereich Tracking oder Marketing einsetzen. Ebenfalls wichtig ist das Urteil für alle, die den Facebook-Like-Button oder ähnliche Buttons sozialer Netzwerke (Twitter, Instagram, LinkedIn etc.) auf ihrer Seite eingebunden haben.
Der EuGH hat sich darüber hinaus zu vier wichtigen Fragen geäußert:
- Webseitenbetreibende sind neben Facebook und anderen sozialen Netzwerken immer mit verantwortlich für Datenschutzverstöße.
- Die ungefragte Übertragung von Nutzerdaten durch die Buttons sozialer Netzwerke auf Webseiten verstößt gegen Datenschutzrecht.
- Wettbewerbsverbände können Webseiten, die Facebooks-Like-Button ohne Einwilligungsmöglichkeit eingebunden haben, kostenpflichtig abmahnen.
- Für Cookies, die zu Tracking- oder Werbezwecken gesetzt werden, ist eine echte Einwilligung der Webseitenbesucher nötig. Ein Cookie-Hinweis-Banner reicht nicht aus.
Das Urteil jetzt kann auch als Ansage an den deutschen Gesetzgeber gewertet werden, das deutsche Recht an die EU-Regeln neu anzupassen. Sehr wahrscheinlich wird sich dabei eng an die juristischen Vorgaben des EuGH gehalten.
Wir weisen Sie an dieser Stelle darauf hin, dass wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen. Für weitere Informationen empfehlen wir Ihnen folgende Seite der Europäischen Kommission: https://wikis.ec.europa.eu/display/WEBGUIDE/04.+Cookies
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