Urheberrechtsreform – Was Sie grundsätzlich wissen sollten
Das Internet ist längst kein Neuland mehr. Dieser Grundkonsens herrschte auch im EU-Parlament als es die Verhandlungen zur Urheberrechtsreform in die Wege leitete. Nun ist sie endgültig beschlossen. 19 Staaten stimmten dafür, sechs dagegen, drei enthielten sich: In einer letzten Abstimmung stimmten die EU-Staaten dem Vorhaben am 15.04.19 mehrheitlich zu.
Worum geht es?
UrheberInnen von Texten, Bildern und Videos sollen mithilfe der Reform besser geschützt und fairer entlohnt werden. Es soll ein Ausgleich zwischen den Ansprüchen der Rechteinhaber auf der einen Seite und den UserInnen und online-AnbieterInnen auf der anderen Seite geschaffen werden.
Wie soll das funktionieren?
Das Paket beinhaltet insgesamt 23 Artikel, von denen vor allem zwei stark umstritten sind:
- Artikel 11/15 – auch bekannt als Leistungsschutzrecht für Verleger – soll ein sogenanntes Leistungsschutzrecht etablieren, das die Verwendung von geschützten Werken oder Teilen davon ohne Zustimmung der UrheberInnen untersagt. Also alle, die kleinste Ausschnitte von journalistischen Inhalten im Web nutzen wollen, brauchen dafür die verlegerische Lizenz.
- Bei Artikel 13/17 geht es explizit um User-generated Content und somit um alle Websites, auf denen InternetnutzerInnen etwas hochladen können. Der Artikel sieht vor, dass diese Websites gezwungen werden jeden hochgeladenen Content auf Urheberrechtsverletzungen zu überprüfen oder für die Genehmigung bei UrheberInnen zu sorgen. Um der schlichten Fülle an Content mit einer Software gerecht zu werden, wird befürchtet, dass ein Upload-Filter eingeführt werden muss.
- Ausnahmen gelten für Plattformen, die jünger als drei Jahre sind und zugleich höchstens 10 Millionen Euro pro Jahr umsetzen.
- In der Protokollerklärung der Abstimmung verspricht die Bundesregierung die Definition betroffener Plattformen so auszulegen, dass Artikel 17 nur für marktmächtige Plattformen wie YouTube oder Facebook gilt, nicht für Diskussionsforen oder Nischenangebote.
Noch ist unklar, wie sich die Vorgaben der Urheberrechtsreform in nationalem Recht umsetzen lassen. Bis sich für NutzerInnen etwas ändert, wird es dauern, denn die Mitgliedsstaaten der EU haben zwei Jahre Zeit zur Umsetzung.
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