08/2014 - Microsoft muss Zugriff auf Nutzerdaten in Europa gewähren
Laut Richterin Loretta Preska vom Bundesgericht in New York können Amerikanische Internetkonzerne zur Herausgabe von im Ausland gespeicherten Nutzerdaten gezwungen werden. Eine Beschwerde von Microsoft gegen einen entsprechenden Durchsuchungsbeschluss der US-Justizbehörden wurde zurückgewiesen. [Quelle: Zeit Online]. Microsoft kämpft zwar gegen das Urteil und noch ist es nicht rechtskräftig, aber darf angesichts dieser Rechtslage als Geschäftsführer auf Cloud-Dienste von US- Unternehmen oder deren Töchtern, wie z.B. Office 365, Dropbox, etc., vertrauen? Verstößt man nicht automatisch gegen deutsche Datenschutzbestimmungen? Gerne beraten wir Sie bei allen Fragen zur Sicherheit Ihrer Daten im Internet. Unsere Dienste laufen ausschließlich auf Basis von Open Source Lösungen in deutschen Rechenzentren.
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